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Mietwagenpreisvergleich

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Informationen für ausländische Autofahrer

Autobahn-Vignetten

Auf den Autobahnen in der Schweiz und auf ähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung gilt Vignetten-Pflicht. Vignettenpflichtig sind Kfz, Motorräder und Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Vignette hat grundsätzlich 14 Monate Gültigkeit, und zwar vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres.

Die Vignette kostet 40 Schweizer Franken, was etwa 27 Euro entspricht. Erhältlich ist die Vignette bei deutschen Automobilclubs, in Zollämtern, in Postbüros, an Tankstellen, TCS-Geschäftsstellen und Garagen. In Tunnels mit Autoverladung und bei Fahrten per Bahn (siehe Autoverlad) gelten Extragebühren.
Bei Fahrten ohne Vignette wird eine Geldbuße von 100 Franken, also rund 65 Euro fällig, außerdem muss zusätzlich eine Vignette gekauft werden..

Autobahnnetz

Autobahnen sind in der Schweiz durch grüne Schilder mit einem weißen Autobahnsymbol gekennzeichnet. Auf den Autobahnen der Schweiz gilt ein generelles Tempolimit von 120 km/h und eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h. Mit ihren 16 verschiedenen Autobahnstrecken (A1 bis A16) hat die Schweiz eines der dichtesten Autobahnnetze weltweit. Eine Übersicht finden Sie unter http://de.wikipedia.org

Autoverlad

Das geografische Profil der Schweiz hat den Straßenbau teilweise sehr erschwert oder unmöglich gemacht. Daher ist man in einigen Regionen auf den Bahntransport der Autos angewiesen. Dieser sogenannte Verlad ist nicht in den Kosten für eine Vignette enthalten, muss also extra bezahlt werden. Nähere Informationen zu den Autoverlad-Strecken in der Schweiz finden Sie hier:

Lötschberg, Kandersteg www.bls.ch

Oberalppass www.mgbahn.ch

Furka www.mgbahn.ch

Vereina www.rhb.ch

Albula www.rhb.ch

Regeln & Bußgelder

Die Schweiz hat ihre eigenen Verkehrsregeln und natürlich einen eigenen Bußgeldkatalog. Wer sich dessen nicht bewusst ist, kann ein paar unangenehme und vor allem teure Überraschungen erleben.

Tempolimits:

  • in Ortschaften: 50 km/h in Ortschaften
  • außerhalb Ortschaften: 80 km/h
  • auf Autobahnen: 120 km/h
  • auf Stadtautobahnen und in Tunnels: 80 bis 100 km/h

Bußgelder bei Tempoverstößen (Stand 2007):

innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr
  • 6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
  • 11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 250 SFr
  • >15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autostraßen
  • 1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr
  • 6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 100 SFr
  • 11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 160 SFr
  • 16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 240 SFr
  • > 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

auf der Autobahn:
  • 1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 20 SFr
  • 6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 60 SFr
  • 11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
  • 16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 180 SFr
  • 21 bis 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 260 SFr
  • >25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

Promillegrenze: 0,5 Promille

Gurtpflicht für alle Insaßen, Kinder unter 7 Jahren müssen auf Sitzen mit ECE-Norm gesichert sein

Telefonieren am Steuer: 100 CHF Bußgeld. Freisprechanlagen sind erlaubt

Die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide beträgt drei Jahre. Wenn man sein Bußgeld nicht bezahlt hat und innerhalb der Verjährungsfrist wieder in die Schweiz fährt, wird es deutlich teurer.

Auf Bergstraßen gilt: Wer bergauf fährt, hat Vorfahrt. Wer von oben kommt, muss generell zurückfahren, wenn er ausweichen kann. Bei verschiedenartigen Fahrzeugen (z.B. Pkw und Lkw) muss grundsätzlich das leichtere Fahrzeug zurücksetzen.

Auf "Berg-Poststraßen", also Straßen, die mit einem Posthorn-Schild gekennzeichnet sind, haben generell Post- und Linienbusse Vorfahrt.

Die Benutzung von Schneeketten kann durch das Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" angeordnet werden.

Wissenwertes!

Tankstellen

Die Öffnungszeiten von Tankstellen in der Schweiz enden zwischen 19 und 22 Uhr. Danach ist, wenn überhaupt, nur noch Tanken per Automatenzahlung möglich.

Notrufnummern bei Unfällen

Polizei: 117
Notruf per Mobilfunk: 112
Unfallrettung (auch für Hubschrauber) 144
Bergrettung: 1414

Versicherungshotlines

Hotline des ADAC: 0049 89 22 22 22
Hotline der Zurich Versicherung: 08000-808080

Werkstätten

Die Straßen in der Schweiz sind teilweise sehr anspruchsvoll fürs Auto. Bei Schäden, die einen Werkstattbesuch notwendig machen, und bei einer Panne hilft das folgende Autogaragen-Verzeichnis bei der Werkstatt-Suche:
www.autogaragen-verzeichnis.ch

Entfernungstabelle für Städte in der Schweiz

Hier finden Sie die Entfernungen zwischen den größten Städten der Schweiz von Aarau bis Zug auf einen Blick.
www.tourismusauskunft.ch

Informationen zu Schnee und Lawinen

Wichtige Informationen des Eidgenössischens Instituts für Schnee- und Lawinenforschung
www.slf.ch